Neue EU-Kreislaufregeln beziehen Motorräder ausdrücklich ein
Schweizer Anbieter mit EU-Vertrieb müssen Produkt- und Rücknahmeprozesse frühzeitig auf die neuen Kreislaufpflichten ausrichten.
Die Europäische Union hat neue Regeln für Altfahrzeuge und eine kreislauforientierte Fahrzeugproduktion beschlossen. Der erweiterte Geltungsbereich umfasst künftig auch Motorräder.
Hersteller müssen Fahrzeuge stärker auf Demontage, Wiederverwendung und Recycling ausrichten; zudem werden Pflichten zur Rücknahme und erweiterten Herstellerverantwortung verschärft. Die Verordnung trat am 13.
August 2026 in Kraft, die wesentlichen operativen Vorgaben gelten laut EU-Kommission schrittweise ab September 2028. Für Schweizer Importeure und Marken mit EU-Geschäft ist das früh relevant: Produktdokumentation, Ersatzteile, Materialwahl und Rücknahmekonzepte müssen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden.
Das Wichtigste
- Motorräder neu im erweiterten Geltungsbereich
- Mehr Vorgaben für Demontage, Wiederverwendung und Recycling
- Wesentliche Anwendung schrittweise ab September 2028
Häufige Fragen
Was ist die wichtigste Neuigkeit?
Motorräder neu im erweiterten Geltungsbereich
Warum ist die Meldung für die Schweiz relevant?
Schweizer Anbieter mit EU-Vertrieb müssen Produkt- und Rücknahmeprozesse frühzeitig auf die neuen Kreislaufpflichten ausrichten.
Wo finde ich die Originalmeldung?
Die Originalmeldung ist bei Europäische Kommission verlinkt.
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