Homologation
Korrektur: UN-Regelung 136 betrifft elektrische Motorräder, nicht R100
Für elektrische Motorräder und Roller der Kategorie L führt UNECE die UN-Regelung 136. Die frühere Fassung dieses Beitrags verwies irrtümlich auf UN-Regelung 100 für Fahrzeuge der Klassen M und N.
Originalmeldung bei EU Publications Office / UNECEAuf einen Blick
- UN-Regelung 136 betrifft elektrische Fahrzeuge der Kategorie L.
- UN-Regelung 100 ist keine passende Motorradquelle.
- Aus dieser Korrektur folgt keine neue Schweizer Zulassungsfrist.
Die Neuigkeit zu UNECE R136 / Kategorie L
Die bisher verlinkte UN-Regelung Nr. 100 betrifft elektrische Antriebe der Fahrzeugklassen M und N und ist deshalb keine passende Motorradquelle. Für Motorräder und Roller der Kategorie L führt UNECE ausdrücklich UN-Regelung Nr. 136 „Electric vehicles of category L“; die offizielle Übersichtsseite bietet Originalfassung und Revision 1.
Was das bedeutet
Für Hersteller und Importeure ist zuerst die Fahrzeugklasse entscheidend. Aus der Existenz einer UN-Regelung ergibt sich allein noch kein neuer Stichtag für ein bestimmtes Modell in der Schweiz oder der EU. Übergangsfristen und die nationale Anwendung benötigen eine gesonderte Prüfung; dieser Beitrag behauptet deshalb keine neue Zulassungspflicht.
Fragen und Antworten
Welche UNECE-Regelung betrifft elektrische Motorräder der Kategorie L?
UNECE führt für elektrische Fahrzeuge der Kategorie L die UN-Regelung Nr. 136.
Warum ist UN-Regelung 100 keine passende Motorradquelle?
UN-Regelung Nr. 100 adressiert M- und N-Fahrzeuge und ist deshalb kein Motorrad-Scope.