Homologation

Korrektur: UN-Regelung 136 betrifft elektrische Motorräder, nicht R100

Für elektrische Motorräder und Roller der Kategorie L führt UNECE die UN-Regelung 136. Die frühere Fassung dieses Beitrags verwies irrtümlich auf UN-Regelung 100 für Fahrzeuge der Klassen M und N.

Originalmeldung bei EU Publications Office / UNECE

Auf einen Blick

  • UN-Regelung 136 betrifft elektrische Fahrzeuge der Kategorie L.
  • UN-Regelung 100 ist keine passende Motorradquelle.
  • Aus dieser Korrektur folgt keine neue Schweizer Zulassungsfrist.

Die Neuigkeit zu UNECE R136 / Kategorie L

Die bisher verlinkte UN-Regelung Nr. 100 betrifft elektrische Antriebe der Fahrzeugklassen M und N und ist deshalb keine passende Motorradquelle. Für Motorräder und Roller der Kategorie L führt UNECE ausdrücklich UN-Regelung Nr. 136 „Electric vehicles of category L“; die offizielle Übersichtsseite bietet Originalfassung und Revision 1.

Was das bedeutet

Für Hersteller und Importeure ist zuerst die Fahrzeugklasse entscheidend. Aus der Existenz einer UN-Regelung ergibt sich allein noch kein neuer Stichtag für ein bestimmtes Modell in der Schweiz oder der EU. Übergangsfristen und die nationale Anwendung benötigen eine gesonderte Prüfung; dieser Beitrag behauptet deshalb keine neue Zulassungspflicht.

Fragen und Antworten

Welche UNECE-Regelung betrifft elektrische Motorräder der Kategorie L?

UNECE führt für elektrische Fahrzeuge der Kategorie L die UN-Regelung Nr. 136.

Warum ist UN-Regelung 100 keine passende Motorradquelle?

UN-Regelung Nr. 100 adressiert M- und N-Fahrzeuge und ist deshalb kein Motorrad-Scope.

Quellen