Regulierung
EU konkretisiert den digitalen Batteriepass
Die EU-Kommission hat einen Leitfaden mit 71 Datenpunkten für den künftigen digitalen Batteriepass veröffentlicht. Er betrifft unter anderem Traktionsbatterien und leichte Verkehrsmittel; für relevante Batterien über 2 kWh wird der Pass ab 18. Februar 2027 wichtig.
Originalmeldung bei Europäische Kommission, DG GROWAuf einen Blick
- EU, ab 18. Februar 2027: Passpflicht für erfasste EV-, LMT- und Industriebatterien; die 2-kWh-Schwelle betrifft in der Kommissionsmeldung Industriebatterien.
- EU, Guidance vom 21. August 2026: 71 kategorisierte Datenpunkte, aber nicht 71 pauschal öffentliche Pflichtfelder je Batterie.
- Schweiz versus EU: Relevanz entsteht für Schweizer Anbieter beim Inverkehrbringen in der EU; die Guidance ist Vorbereitungshilfe, kein neuer Rechtstext.

Was die EU-Guidance tatsächlich festhält
Die EU-Kommission bündelt in ihrer aktualisierten Vorbereitungshilfe 71 Datenpunkte für Batteriepässe. Sie ordnet jeden Punkt als verpflichtend, optional, nur unter bestimmten Umständen relevant oder ab Februar 2027 noch nicht anzuzeigen ein. Das Dokument richtet sich an Hersteller, Importeure und weitere Wirtschaftsakteure, die Passdaten bereitstellen müssen.
Welche Zweiradbatterien erfasst sind
Ab 18. Februar 2027 braucht jede in der EU in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene EV-Batterie und LMT-Batterie einen Batteriepass; bei Industriebatterien gilt zusätzlich die Schwelle von mehr als 2 kWh. Die 2-kWh-Grenze pauschal auf sämtliche Motorrad- oder Rollerbatterien zu übertragen wäre deshalb falsch.
Bedeutung für Schweizer Anbieter
Für einen Schweizer Anbieter wird die Regel relevant, wenn er erfasste Batterien oder Fahrzeuge in der EU in Verkehr bringt. Sinnvolle Vorbereitung sind klare Datenverantwortung, belastbare Lieferkettendaten und ein technisch zugänglicher QR-Prozess. Die Guidance schafft jedoch keine neuen Pflichten und ist laut Kommission keine verbindliche Auslegung der Verordnung.
Fragen und Antworten
Gilt die 2-kWh-Grenze für jede E-Motorradbatterie?
Nein. Die Kommission nennt ab 18. Februar 2027 EV-Batterien und LMT-Batterien grundsätzlich, während die Kapazitätsschwelle von mehr als 2 kWh in dieser Passage für Industriebatterien gilt. Welche Kategorie eine konkrete Zweiradbatterie hat, muss anhand der Definitionen der Batterieverordnung und ihrer Verwendung geprüft werden; die reine Kapazität genügt nicht.
Sind alle 71 Datenpunkte zwingend öffentlich anzuzeigen?
Nein. Die Vorbereitungshilfe unterscheidet verpflichtende, optionale und nur unter bestimmten Umständen anwendbare Datenpunkte sowie Angaben, die ab Februar 2027 noch nicht auszufüllen oder anzuzeigen sind. Zudem gelten unterschiedliche Zugriffsrechte. Die Zahl 71 beschreibt den zusammengeführten Katalog, nicht 71 pauschal öffentliche Pflichtfelder für jedes Produkt.
Ist die Kommissions-Guidance selbst verbindliches Recht?
Nein. Die Kommission schreibt ausdrücklich, dass das Papier zusammen mit der Verordnung und einschlägigen delegierten oder durchführenden Rechtsakten gelesen werden muss. Es führt keine zusätzlichen Rechtsanforderungen ein und gilt weder als verbindliche Auslegung noch als offizielle Rechtsposition der Kommission. Für konkrete Produkte bleibt die Verordnung massgeblich.
Quellen
Quellen zuletzt geprüft: 8. September 2026